gscheid gfreid – Bernadette Leitner-Mauracher
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Angebote von gscheid gfreid – Bernadette Leitner-Mauracher, insbesondere für Kurse, Workshops und Gruppenangebote, Beratungen und Einzeltermine sowie Mamahilfe- und Mütterpflegeleistungen.
Für einzelne Leistungen können ergänzende individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Soweit eine individuelle Vereinbarung von diesen AGB abweicht, geht die individuelle Vereinbarung für den betreffenden Leistungsumfang vor.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Kurse, Workshops und Gruppenangebote
Die Buchung erfolgt, soweit für das jeweilige Angebot vorgesehen, über Kikudoo. Der Vertrag kommt mit Abschluss bzw. Bestätigung der Buchung zustande. Für andere Buchungswege gelten die bei der Buchung mitgeteilten Bedingungen.
2.2 Beratungen und Einzeltermine
Anfragen und Terminvereinbarungen können insbesondere per E-Mail, telefonisch oder über einen für das jeweilige Angebot vorgesehenen Buchungsweg erfolgen. Art, Umfang und Vergütung richten sich nach der jeweiligen Buchung bzw. individuellen Vereinbarung.
2.3 Mamahilfe und Mütterpflege
Anfragen erfolgen insbesondere per E-Mail oder telefonisch. Der Vertrag über Mamahilfe- bzw. Mütterpflegeleistungen kommt in der Regel mit der Bestätigung der Buchung bzw. Einsatzübernahme in Textform zustande. Eine gesonderte Vereinbarung über Unterstützungsleistungen wird spätestens zu Beginn des Einsatzes abgeschlossen.
Art, Umfang, voraussichtliche Einsatzzeiten, Vergütung und gegebenenfalls die Abrechnung mit einem Kostenträger richten sich nach der individuellen Vereinbarung und einer vorliegenden Bewilligung.
Die Leistung kann durch gscheid gfreid selbst oder durch von gscheid gfreid eingesetzte, für die jeweilige Tätigkeit geeignete Mitarbeiterinnen erbracht werden. Die Einsatzplanung erfolgt unter Berücksichtigung des Unterstützungsbedarfs sowie der personellen und zeitlichen Kapazitäten. Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Mitarbeiterin oder auf eine durchgehende Betreuung durch dieselbe Mitarbeiterin besteht nicht. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
3. Preise, Kostenträger und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten bzw. für das jeweilige Angebot angegebenen Preise. Die Zahlung erfolgt je nach Angebot über den vorgesehenen Buchungsdienst, per Rechnung oder – bei entsprechender Bewilligung – durch Abrechnung mit dem Kostenträger.
Rechnungen an den Auftraggeber sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
3.1 Mamahilfe und Mütterpflege
Mamahilfe- und Mütterpflegeleistungen werden nach dem tatsächlich erbrachten und dokumentierten Leistungsumfang abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger, insbesondere eine Krankenkasse, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Bewilligung oder Kostenübernahme kann durch gscheid gfreid nicht garantiert werden.
Wird eine Leistung auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor Vorliegen eines gültigen Kostenübernahmebescheids erbracht, erfolgt sie zunächst auf Selbstzahlerbasis. Wird die Kostenübernahme später auch für bereits erbrachte Leistungen bewilligt und ist eine rückwirkende Abrechnung mit dem Kostenträger möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die entsprechenden Leistungen verrechnet bzw. erstattet.
Wird eine beantragte Kostenübernahme nicht, nur teilweise oder erst ab einem späteren Zeitpunkt bewilligt, trägt der Auftraggeber die nicht vom Kostenträger übernommenen, von ihm beauftragten Leistungen selbst.
Gesetzliche Zuzahlungen oder vom Kostenträger festgelegte Eigenanteile richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.
4. Stornierung und Ausfall
4.1 Kurse, Workshops und Gruppenangebote
Soweit beim jeweiligen Angebot keine abweichenden Bedingungen angegeben sind, gelten folgende Stornobedingungen:
bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei
bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Preises
danach oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung der Stornokosten berücksichtigt.
4.2 Mamahilfe und Mütterpflege
Vereinbarte Einsätze können bis spätestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei abgesagt werden.
Bei einer späteren Absage oder wenn der vereinbarte Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, können die dadurch entstehenden Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Belegung werden berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ausfallkosten sind grundsätzlich vom Auftraggeber selbst zu tragen und können regelmäßig nicht mit dem Kostenträger abgerechnet werden.
4.3 Ausfall durch gscheid gfreid
Kann ein vereinbarter Termin oder Einsatz durch gscheid gfreid nicht wie geplant stattfinden, wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert. Bei Mamahilfe- und Mütterpflegeleistungen bemüht sich gscheid gfreid, soweit möglich, um eine geeignete Vertretung oder einen Ersatztermin. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet.
5. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Mamahilfe- und Mütterpflegeleistungen dienen der alltagspraktischen, hauswirtschaftlichen und familienbezogenen Unterstützung. Sie ersetzen keine ärztliche, medizinische, pflegerische oder therapeutische Behandlung. Diagnosestellung und medizinische Behandlung sind nicht Gegenstand der Leistung.
Ein bestimmter Beratungs-, Betreuungs- oder Unterstützungserfolg wird nicht geschuldet.
6. Haftung
Für die Haftung von gscheid gfreid sowie der eingesetzten Mitarbeiterinnen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden vertraulich und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von gscheid gfreid sowie, soweit erforderlich, aus gesonderten Datenschutzinformationen und Einwilligungserklärungen.
Bei Mamahilfe- und Mütterpflegeleistungen behandeln gscheid gfreid und die eingesetzten Mitarbeiterinnen die im Rahmen des Einsatzes bekannt gewordenen persönlichen und familiären Informationen vertraulich.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese Fassung wurde aus den bisher veröffentlichten AGB inhaltlich neu geordnet und an das Team- und Kostenträgermodell von gscheid gfreid angepasst. Vor Veröffentlichung empfiehlt sich bei AGB, insbesondere für Verbraucherleistungen, eine rechtliche Prüfung.